Wenn im Spätsommer das tiefe Brummen einer Hornisse ertönt, reagieren viele Gartenbesitzer panisch. Der Griff zu Hausmitteln liegt nah, und Essig gilt als Allzweckwaffe gegen Insekten. Doch bei der Vespa crabro – der heimischen Hornisse – ist Vorsicht geboten. Der Einsatz von Essig ist zwar biologisch plausibel, bewegt sich aber schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wer falsch vorgeht, riskiert nicht nur schmerzhafte Stiche, sondern auch Bußgelder, die die Kosten eines professionellen Kammerjägers weit übersteigen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Rechtslage: Hornissen sind eine besonders geschützte Art (BNatSchG); das Töten, Fangen oder Zerstören des Nestes ist verboten und wird mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet.
- Wirkung: Essig-Geruch wirkt vergrämend (abweisend) auf einzelne Kundschafter, darf aber niemals direkt gegen das Nest eingesetzt werden.
- Gefahr: Das Besprühen von Hornissen mit Essigwasser macht die friedlichen Tiere aggressiv und löst Verteidigungsangriffe aus.
- Nutzen: Hornissen sind nützlich; sie fressen Wespen und interessieren sich nicht für süßen Kuchen.
Die rechtliche Hürde: Schutz vor Vertreibung
Bevor Sie die Essigflasche öffnen, müssen Sie den Status Ihres Besuchers kennen. Anders als die „Gemeine Wespe“ oder die „Deutsche Wespe“ steht die Hornisse unter besonderem Artenschutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Das Wort „Vertreiben“ ist juristisch heikel.
- Erlaubt: Das Aufstellen von Duftbarrieren (wie Essigschalen), damit die Tiere nicht auf die Terrasse fliegen.
- Verboten: Das direkte Besprühen der Tiere, das Anzünden von Substanzen unter dem Nest oder jede Maßnahme, die das Volk in seiner Entwicklung stört.
Essig als sanfte Duftbarriere nutzen
Hornissen orientieren sich stark über den Geruchssinn. Sie mögen – wie viele Insekten – den beißenden Geruch von Essigessenz nicht. Wenn sich einzelne Tiere immer wieder auf Ihren Balkon verirren, können Sie Essig passiv einsetzen:
- Die Essig-Schale: Stellen Sie flache Schalen mit einem Gemisch aus Wasser, Essigessenz und Zitrone an den Rändern des Sitzbereichs auf.
- Die Nelken-Variante: Spicken Sie eine aufgeschnittene Zitrone mit Nelken und träufeln Sie etwas Essig darüber.
- Oberflächen reinigen: Wischen Sie Tische und Geländer mit Essigwasser ab. Das überdeckt potenzielle Lockstoffe (wie verschütteten Saft).
Diese Maßnahmen dienen der Prävention. Sie signalisieren der Hornisse: „Hier riecht es unangenehm, flieg weiter.“
Das absolute Tabu: Essig als Waffe
Ein fataler Fehler, der in Internetforen oft propagiert wird, ist das direkte Besprühen der Tiere mit einer Sprühflasche voller Essigwasser. Hornissen sind von Natur aus erstaunlich friedfertig – deutlich friedlicher als Wespen. Sie stechen nur, wenn sie ihr Leben oder ihr Nest bedroht sehen. Sprühen Sie Essig auf eine Hornisse oder gar in Richtung des Nestes, passiert Folgendes:
- Die Säure reizt das Tier massiv.
- Die Hornisse schüttet Alarmpheromone aus.
- Diese Pheromone rufen den Rest des Volkes zur Verteidigung herbei.
Das Ergebnis ist keine vertriebene Hornisse, sondern ein aggressiver Schwarm. Da Hornissenstiche zwar nicht giftiger, aber schmerzhafter als Wespenstiche sind (wegen des Acetylcholins im Gift), ist dieses Risiko unnötig.
Koexistenz statt Kampf
Oft ist die Vertreibung gar nicht notwendig, wenn man das Verhalten der Tiere versteht. Hornissen sind die „Polizei“ im Garten. Ein Hornissenvolk vertilgt pro Tag bis zu 500 Gramm Insekten – darunter vor allem die lästigen Wespen, die uns am Kaffeetisch nerven.
Hornissen interessieren sich im Gegensatz zu Wespen nicht für Ihren Kuchen oder Ihre Cola. Sie jagen Lebendfutter. Wenn eine Hornisse den Kaffeetisch umkreist, sucht sie meist nach Wespen oder Fliegen, nicht nach Zucker. Wer ruhig bleibt und nicht nach dem Tier schlägt, hat meist Ruhe.
Wann Profis ran müssen
Hängt das Nest ungünstig (z.B. im Rollladenkasten, direkt über der Haustür oder bei Allergikern im Haus), hilft kein Essig. In diesem Fall müssen Sie die Untere Naturschutzbehörde (beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung) kontaktieren. Diese kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung (nicht Tötung!) erteilen. Die Umsiedlung wird dann von spezialisierten Imkern oder Kammerjägern durchgeführt. Eigenmächtiges Handeln mit Hausmitteln wie Essig, Bauschaum oder Insektenspray ist hier nicht nur illegal, sondern lebensgefährlich.
